AGB

Allgemeine Verkaufsbedingungen
der Firma DE REM Lacke Farben GmbH – 95152 Selbitz

Allgemeine Bestimmungen

1.1 Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser
Allgemeinen Verkaufsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die wir mit unseren Kunden (nachfolgend „Besteller“ genannt) über die von uns angebotenen Waren schließen.
1.2 Geschäftsbedingungen des Bestellers finden keine Anwendung, auch wenn wir ihre Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprechen.
1.3 mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind unsere Mitarbeiter nicht berechtigt, mündliche Vereinbarungen mit dem Besteller im Hinblick auf unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote zu treffen, die von dem Vertrag oder diesen allgemeinen Verkaufsbedingungen abweichen.

Angebot und Vertragsabschluss

2.1 Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist.
2.2 Bestellungen sind erst dann angenommen, wenn sie von uns bestätigt sind oder die Ware zur Auslieferung gelangt.
2.3 Abänderungen der von uns erfolgten Auftragsbestätigung sowie sonstigen Abmachungen und mündlichen Abreden werden von uns schriftlich bestätigt.
2.4 Die von uns gemachten Angaben in Verkaufsunterlagen, Prospekten etc. sind nur maßgeblich, wenn sie ausdrücklich zum Vertragsinhalt gemacht werden.

Preise

Unsere Preise verstehen sich in EURO ab Werk zuzüglich Verpackung, der gesetzlichen Mehrwertsteuer, bei Exportlieferungen Zoll sowie Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben. Sie beinhalten ab einem Auftragswert von € 1000,00 Fracht und Verpackung bei einem Versand innerhalb Deutschlands (ab 01.02.2024). Gefahrgutzuschläge pro Sendung werden separat berechnet. Eine Versicherung der Ware kann gesondert vereinbart werden.

Dem Besteller steht kein Aufrechnung oder Zurückbehaltungsrecht zu, soweit nicht die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

Mengen / Charge

Da Bestellungen in Chargen gefertigt werden, kann es zu produktionsbedingten Abweichungen bei den Liefermengen kommen. Diese stellen keinen Mangel der Lieferung dar, soweit Abweichungen handelsüblich und zumutbar sind.

Zahlungsbedingungen

Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen 30 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zahlbar. Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum gewähren wir 2 % Skonto.

Lieferzeit

6.1 Von uns angegebene Fristen und Termine für den Versand der Ware gelten stets nur annähernd und dürfen daher um zwei Werktage überschritten werden. Dies gilt nicht, sofern ein fester Versandtermin vereinbart ist. Eine Lieferfrist gilt im übrigen erst dann, wenn die wesentlichen Fragen über die Ausführung des Auftrages geklärt sind. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.
6.2 Wir haften nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder bei Vertragsschlüssen mit Kaufleuten sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten verursacht worden sind, die wir nicht zu vertreten haben. Sofern uns solche Ereignisse die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Besteller infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung uns gegenüber vom Vertrag zurücktreten.

Gefahrenübergang

Ist der Besteller Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs, der zufälligen Beschädigung oder des zufälligen Verlusts der gelieferten Ware in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem die Ware an den Besteller ausgeliefert wird oder der Besteller in Annahmeverzug gerät. In allen anderen Fällen geht die Gefahr, sofern wir nur die Versendung schulden, mit der Auslieferung der Ware an das Transportunternehmen auf den Besteller über.

Garantie, Haftung für Mangel der Lieferung

8.1 Schadensersatzanspruch des Bestellers wegen offensichtlicher Sachmangel der gelieferten Ware sind ausgeschlossen, wenn er uns den Mangel nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Ablieferung der Ware anzeigt. Im Übrigen bleibt es bei den Regelungen von § 377 HGB.
8.2 Wir haften nicht für Schaden infolge von unsachgemäßer oder ungeeigneter Verwendung oder fehlerhafter Verarbeitung seitens des Bestellers. Unsere Haftung auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere bei Verzug, Mangeln oder sonstigen Pflichtverletzungen), ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
8.3 Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für unsere Haftung wegen vorsätzlichen Verhaltens oder grober Fahrlässigkeit, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, vertragswesentliche Pflichten, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

Eigentumsvorbehalt

9.1 Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Begleichung sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor.
9.2 Der Besteller darf die Ware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang verarbeiten und veräußern, andere Verfügungen, vornehmlich Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Bei Zugriffen Dritter – vornehmlich durch Gerichtsvollzieher – auf die Vorbehaltsware wird der Besteller auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können.

9.3 Durch die Verarbeitung erwirbt der Besteller kein Eigentum an den ganz oder teilweise hergestellten Sachen; die Verarbeitung erfolgt unentgeltlich ausschließlich für uns als Hersteller im Sinne von § 950 BGB. Sollte unser Eigentumsvorbehalt dennoch durch irgendwelche Umstände erloschen, so sind der Besteller und wir uns schon jetzt darüber einig, dass das Eigentum an den Sachen mit der Verarbeitung auf uns übergeht, wie die Übereignung annehmen und der Besteller unentgeltlicher Verwahrer der Sachen bleibt. Wird unsere Vorbehaltsware mit noch im Fremdeigentum stehenden Waren verarbeitet oder untrennbar vermischt, erwerben wir Miteigentum an den neuen Sachen oder vermischten Bestand. Der Umfang des Miteigentums ergibt sich aus dem Verhältnis des Rechnungswesens der von uns gelieferten Vorbehaltsware zum Rechnungswert der übrigen Ware. Waren, an denen wir Eigentum oder Miteigentum erwerben, gelten als Vorbehaltsware im Sinne dieser Ziffer 9.

9.4 Bei vertragswidrigen Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen, sofern wir vom Vertrag zurückgetreten sind.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

10.1 Erfüllungsort für die Lieferung und Zahlung ist Selbitz.
10.2 Ist der Besteller Kaufmann, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen uns und dem Besteller, Hof.
10.3 Die Beziehungen zwischen uns und dem Besteller unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG) gilt nicht.

Annullierungskosten

Erfüllt der Besteller seine Vertragspflichten schuldhaft nicht und handelt es sich bei ihm um einen Unternehmer, so können wir unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichem Schaden geltend zu machen, 5 % des Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Dem Besteller bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

Sonstiges

12.1 Der Besteller erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Regelungen von uns gespeichert und genutzt werden.
12.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die der in den unwirksamen Bestimmungen enthaltenen Regelung in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden. Entsprechendes gilt für im Vertrag enthaltene Regelungslücken. Zur Behebung der Lücke verpflichten sich die Parteien auf eine Art und Weise hinzuwirken, die dem am nächsten kommt, was die Parteien nach dem Sinn und Zweck des Vertrages bestimmt hatten, wenn der Punkt von ihnen bedacht worden wäre.